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Was gegen das Krematorium in Kappel-Grafenhausen spricht:

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  1. Ein Krematorium passt nicht ins Gewerbegebiet. Das Gewerbegebiet Kleinoberfeld III ist kein Industriegebiet.
    Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass ein Krematorium mit Abschiedsraum einen Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an die Verstorbenen darstellt. Das Baurechtsamt hat deutlich gemacht, dass ein Krematorium mit Räumlichkeiten für Trauerveranstaltungen nicht mit dem Leitbild eines Gewerbegebietes vereinbar ist. Wörtlich heißt es, Gewerbegebiete seien „nicht durch Stille und Beschaulichkeit, sondern durch werktägliche Geschäftigkeit geprägt“. Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein weist zudem darauf hin, dass es auch um die Frage geht, ob angrenzende gewerbliche Nutzungen indirekt beeinträchtigt werden. Ein weiteres aktuelles Beispiel wo ein Krematorium nicht ins Gewerbegebiet passte: Landkreis lehnt Krematorium ab.

    Dieses Projekt ist weder fair gegenüber der jungen Familien, die sich in der benachbarten FertighausWelt ihre Zukunftswünsche verwirklichen, noch für Gäste eines 4-Sterne Hotels mit Eventgastronomie auf dem Dach. Der Bau dieses Hotels wird bald starten. Zudem sind nun auch Vergnügungsstätten erlaubt. Es ist auch nicht würdevoll gegenüber den Trauernden. Geht die Würde des Menschen, nicht über seinen Tod hinaus?

     

  2. Einschränkungen für Handwerks- und Gewerbebetriebe - Das Sondergebiet verursacht neuen, absehbaren Rechtsstreit.​
    Die Ausweisung eines Sondergebiets für das Krematorium ist ein Schachzug der Verwaltung, der rechtliche Risiken für die Gemeinde mit sich bringt. Die formale Sondergebietsausweisung befreit die Verwaltung in keiner Weise von ihrer Pflicht, im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB die durch das Nebeneinander von Krematorium und Gewerbe ausgelösten Nutzungskonflikte zu lösen. Die Gemeinde Kappel-Grafenhausen begeht, in unseren Augen, damit denselben Planungsfehler, den bereits der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem anderen Fall für rechtswidrig befunden hat. (VGH BW, 3 S 491/12, Beschluss vom 27. Februar 2013).

    Die Festsetzung eines Sondergebiets beseitigt den Nutzungskonflikt nicht. Im Gegenteil droht damit neuer Streit, wenn Gewerbetreibende den legitimen Rechtsweg gegen die Entscheidung des Gemeinderates in Anspruch nehmen.​

     

  3. Der Bedarf ist fragwürdig.
    Kommunale Planung darf nicht so tun, als beginne und ende der Bedarf an der Gemarkungsgrenze. Gerade bei einer Einrichtung wie einem Krematorium ist der regionale Zusammenhang entscheidend. Mit dem bereits genehmigten Krematorium in Lahr fehlt jeder nachvollziehbare Nachweis, warum in unmittelbarer Nähe ein weiteres Krematorium wirtschaftlich, regional und sädtebaulich erforderlich sein soll. Das Projekt in Lahr, hat laut Presse, politische Zustimmung, Baugenehmigung und befindet sich in laufender Umsetzung. Die in der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2026 genannten Babyboomer haben eine eine steigende Lebenserwartung, die Sterberate von 1,1% in der Ortenau nimmt nicht explosionsartig, sondern langsam, über Jahrzehnte auf 1,2-1,4% zu (Demografiebericht, Ortenaukreis).

    Laut Planung wird in Kappel-Grafenhausen mit bis zu 4500 Einäscherungen gerechnet (inkl. Kühlraum für 50 Särge).

    Im Ortenaukreis verzeichnen wir jährlich rund ca. 4.800 Sterbefälle. Bei einer Einäscherungsquote von aktuell etwa 75 % ergibt sich ein Bedarf von rund 3.600 Einäscherungen pro Jahr. Das bestehende Krematorium in Lahr verfügt bereits über eine Kapazität von ca. 3.200 Einäscherungen (nach neusten Pressemitteilungen sogar 4000 Einäscherungen) und wird durch die umliegenden Krematorien sinnvoll ergänzt. Bestattungsunternehmen aus den Randbereichen des Ortenaukreises nutzen im Raum Achern/Bühl das Krematorium in Baden-Baden, aus dem Raum Wolfach das Krematorium Villingen-Schwenningen und aus dem Raum Kehl das Krematorium Straßburg. Bezieht man die angrenzenden Landkreise Emmendingen, Freiburg und Breisgau-Hochschwarzwald ein, kommen weitere Krematorien in Freiburg, Eschbach und Lörrach hinzu.

    Diese Einrichtungen liegen jeweils rund 50 km voneinander entfernt. Vor diesem Hintergrund ist die Planung eines weiteren Krematoriums in nur 14 km Entfernung zum Standort Lahr in unseren Augen weder notwendig noch wirtschaftlich sinnvoll. Die Zahl der Sterbefälle in der Region gibt einen zusätzlichen Standort schlicht nicht her und das bleibt selbst dann so, wenn die Einäscherungsquote und die Sterbequote weiter steigt.

    Ein weiterer Standort führt nicht zu mehr Einäscherungen sondern lediglich zu einer Aufteilung der bestehenden Fallzahlen auf zusätzliche Anbieter.
    Die Folgen wären:
    - geringere Auslastung aller Krematorien
    - sinkende Einnahmen pro Einrichtung
    - geringere Gewerbesteuereinnahmen für Kappel-Grafenhausen als derzeit angenommen
    - weniger Einnahmen aus den Bescheinigungsgebühren

     

  4. Der Tod ist kein Standortvorteil.
    ​Es ist fraglich, ob zukünftige Investoren bereit sein werden, Industrie oder Gewerbe in unmittelbarer Nähe zu einem Krematorium anzusiedeln. Nun soll eine wertvolle Gewerbefläche für eine Nutzung hergegeben werden, die Konflikte bringt. Ein Krematorium in der Nachbarschaft kann auch Einfluss auf Immobilienwerte haben. Das betrifft jeden Haus- und Grundbesitzer.

    Das betrifft nicht nur dieses Projekt sondern war auch schon bei anderen gescheiterten Projekten ein Thema: "Die Betriebe kritisieren den vorgesehenen „Standort ohne Pietät und Würde“ und befürchten, dass ihre Immobilien an Wert verlieren. Auch stört sie das Einzugsgebiet über die Region hinaus." 

     

  5. Einnahmen sind unsicher und spekulativ.
    Die Gemeinde argumentiert seit Beginn mit Verwaltungsgebühren pro Einäscherung und stellt diese als hochattraktive Einnahmequelle dar – fast wie einen sicheren Reingewinn. Aber eine Verwaltungsgebühr ist keine frei verfügbare Rendite. Sie hängt an einer konkreten hoheitlichen Leistung (behördliche Amtshandlung). Ohne nachvollziehbare Darstellung der Rechtsgrundlage, der Gebührenhöhe, des tatsächlichen Verwaltungsaufwands und der realistischen Fallzahlen bleibt das eine spekulative Einnahmeerwartung. Die Gemeinde sagt gleichzeitig, „dass da nicht viel gemacht werden müsse“ und dass die Arbeit „jemand auf dem Standesamt“ erledige. Genau darin liegt der Widerspruch: Wenn der Aufwand so gering ist, auf welcher Grundlage wird dann eine nennenswerte Gebühr kalkuliert? Und warum wird diese politisch als erhebliche Einnahmequelle verkauft? Ein so sensibles und konfliktträchtiges Vorhaben darf nicht mit unsicheren Verwaltungsgebühren schöngerechnet werden. Hinzu kommt die völlig offene Frage der tatsächlichen Auslastung. Wie viele Bestatter haben sich verbindlich verpflichtet? Und wie belastbar sind all die genannten Zahlen überhaupt? Vor genau einem Jahr waren es noch 40 Bestatter (Schwarzwälder Bote, 16.07.2025), nun sollen es 25 sein. Das zeigt doch wie unsicher und veränderlich die wirtschaftliche Grundlage des Projekts ist. Nach Aussage von Herrn Rottenecker hatte er lange Zweifel, ob der Standort Kappel-Grafenhausen, für interessierte Bestatter aus der nördlichen Ortenau und aus dem Kinzigtal überhaupt attraktiv ist (Badische Zeitung 13.2.2026).

     

  6. Luftqualität, Schadstoffbelastung und Lebensqualität.
    Der Umgang mit dem Tod ist naturgemäß eine emotionale Angelegenheit. Auf unseren beiden Friedhöfen, werden jährlich ca. 50 Verstorbene beerdigt, jedes mal ein harter Schlag für die Familien und Freunde. Beim geplanten Krematorium sprechen wir von bis zu 4500 Einäscherungen mit bis zu 19 Lieferungen täglich, nicht nur aus der Ortenau (hier gibt es nur ca. 3600 Einäscherungen jährlich!) Wir alle wissen, dass das Leben endlich ist. Aber jeden Tag daran erinnert zu werden ist für viele Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger eine emotional Belastung, die nicht sein muss mit Blick auf den Bedarf in der Region. Hier handelt es sich laut Presse lediglich um einen Wettkampf zwischen zwei Parteien und wir Bürgerinnen und Bürger mittendrin. 

    Branchennahe Darstellungen bewerten Risiken naturgemäß nicht neutral. Uns wurde während der Informationsveranstaltung berichtet, dass wir Einwohnerinnen und Einwohner uns keine Sorgen machen müssen, Amalgamfüllungen werden nur noch bis 2023 erlaubt sein. Das die, die sie in sich tragen aber hoffentlich noch Jahrzehnte leben, wurde dabei nicht erwähnt. Das ist in unseren Augen ein saloppes Herunterspielen von Risiken. Zudem wurde mehrfach betont, wie gesetzliche Grenzwerte sogar unterschritten werden. Gesetzliche Grenzwert für Quecksilber gibt es in der 27. Bundesimmissionsschutzverordnung allerdings nicht. Unabhängige Untersuchungen des Umweltbundesamtes und der TU Dresden zeigen klar, dass selbst bei modernster Technik das größte Risiko vom unsichtbaren Rauch ausgeht: Quecksilber, Feinstaub und ultrafeine Partikel. Diese Risiken dürfen weder verharmlost noch mit dem Hinweis auf andere Standorte in Städten relativiert werden. Sorgen der Anwohner hinsichtlich Luftqualität, Schadstoffbelastung und Lebensqualität sind nachvollziehbar. 

     

  7. Kommunikation
    Für uns steht nicht nur ein Krematorium zur Debatte, sondern auch die Frage, wie ehrlich die Bürgerschaft über den tatsächlichen Stand des Verfahrens informiert wurde. Die Behauptung, es seien noch keine Entscheidungen getroffen worden, wirkt vor dem bekannten Vorlauf des Projekts auf viele Menschen schlicht nicht mehr glaubhaft. 

    Im Februar 2026 wird uns Bürgerinnen und Bürgern gesagt: "Bevor der Gemeinderat hierzu eine Entscheidung trifft und über eine Änderung des Bebauungsplans für das betreffende Grundstück beraten wird, ist es uns wichtig, Sie frühzeitig einzubinden." "Ich versichere Ihnen: in dieser Angelegenheit sind bislang keine Entscheidungen getroffen worden. Für die Gemeinderäte und für mich persönlich sind Bürgernähe und Transparenz handlungsleitend. " Diese Darstellung halten wir für nicht nachvollziehbar: Im September 2025 wurde schon versucht das Krematorium planungsrechtlich zu ermöglichen. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung und Offenlage der 2. Bebauungsplanänderung, in der das Krematorium explizit erwähnt ist. Mehr Details finden Sie in der Chronologie. 

    In der allerersten Kommunikation an die Öffentlichkeit, nachdem das Projekt schon über ein halbes Jahr vorangetrieben wurde, wurden öffentlich zunächst 600 bis 700m Entfernung zum nächsten Wohnhaus genannt, obwohl der tatsächliche Abstand nur etwas 380m beträgt (hier sind die Wohnungen im Mischgebiet nicht mit eingerechnet). Das wirft erhebliche Zweifel an der Sorgfalt und Glaubwürdigkeit der bisherigen Informationspolitik auf. Vor diesem Hintergrund drängt sich der Eindruck auf, dass die tatsächliche Nähe des Vorhabens gegenüber der Öffentlichkeit bewusst relativiert wurde. Seit Beginn an, noch vor der Informationsveranstaltung, wird ständig wiederholt wie die "Mehrheit" dafür ist. So beginnen Schweigespiralen bei denen die die Zweifel haben sie nicht mehr laut aussprechen. Auch Aussagen wie "lasst nicht zu das eine Minderheit über die Zukunft unseres Dorfes entscheidet" irritierten uns zutiefst.

    Alles nur weil man kritische Stimmen äußert? Demokratie ist nicht immer nur bequem. Sie muss auch dann gelten, wenn Bürger widersprechen. Auch wenn davor in unseren Augen schon intensiv, ohne Öffentlichkeitsteilnahme diskutiert und beschlossen wurde.

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